SARS-COV-2-Situation: Der Bremer Senat hat beschlossen, dass Fitnessstudios ab 27. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen dürfen!
Liebe Mitglieder,
Der Bremer Senats hat bekannt geben, dass die Sportliche Betätigung ab Mittwoch (27. Mai 2020) in Fitnessstudios unter Auflagen wieder zulässig ist. Damit kann nun unter Auflagen der Trainingsbetrieb im proAkiv wieder aufgenommen werden.
Bevor wir nun zu den Details kommen, wie – nach aktuellem Stand – der Trainingsbetrieb mit den behördlichen Auflagen durchgeführt werden kann, wollen wir Euch ein großes DANKESCHÖN sagen für Eure Geduld, Solidarität und Euer Vertrauen. Das ist nicht selbstverständlich und freut uns in diesen schweren Zeiten ganz besonders.
Kurzübersicht: Der Trainingsbetrieb mit Auflagen
- Bis auf Weiteres wird eine Anmeldepflicht bestehen, da die Anzahl der gleichzeitig Anwesenden vorerst begrenzt ist. Das gilt sowohl für die Kurse, als auch für das Gerätetraining. Die Kurse werden draußen auf dem überdachten Parkplatz stattfinden.
- Anmelden kannst Du Dich per Telefon oder bevorzugt hier auf unserer Homepage oder per App. Nähere Infos dazu findest Du auf dem beigefügten Infoblatt.
- Bitte beachte, dass die Anmeldungen (vorerst begrenzt auf 2 mal pro Woche und eine bestimmte Trainingsdauer) verbindlich sind.
- Solltest Du Deinen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine rechtzeitige Absage unbedingt erforderlich.
Was die Beiträge, die Du während der Schließung gezahlt hast, anbelangt, kannst Du unter verschiedenen Optionen wählen: Beitragsfreie Zeit am Ende der Mindestlaufzeit – Getränkeguthaben – Mineraldrinkflatrate -etc. Bei einem Deiner nächsten Trainingsbesuche kannst Du das vor Ort entscheiden.
Im Folgenden möchten wir Euch unser Konzept, das sich an die behördlichen Vorgaben hält, vorstellen.
Wir freuen uns schon unheimlich, Dich endlich wieder zu sehen.
Bis ganz bald!
Euer TEAM proAktiv
Information zum Ablauf der Trainingsbetriebes und dem aktuell gültigen Hygienekonzept gemäß den behördlichen Vorgaben